Lexikon -GAP Deckung
Bei der Absicherung eines Fahrzeuges ist die Kaskoversicherung elementar. Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug kommt eine weitere interessante und notwendige Absicherung ins Spiel - die sogenannte GAP-Deckung (von engl. gap = Lücke).
Wurde bei einem Leasingfahrzeug neben der Vollkaskoversicherung keine GAP-Deckung integriert, kommt die Kfz-Versicherung im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens lediglich für Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs auf. Also den Betrag, der für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs notwendig wäre.
Im Normalfall liegt der Wiederbeschaffungswert deutlich unter den noch zu zahlenden Leasingraten. Der Versicherungsnehmer muss dann den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche zahlen. Denn der Vertragspartner muss trotz des totalen Wertverlustes des Fahrzeuges den bestehenden Leasingvertrag erfüllen und dementsprechend die vertraglich fixierten Leasingraten weiterhin zahlen.
Da viele Leasingnehmer eine hohe Endrate eingebaut haben, wird dieser Effekt noch ein mal verstärkt.
Hat der Versicherungsnehmer eine Kfz-Versicherung mit Neuwertentschädigung abgeschlossen, wird die Versicherungslücke zumindest für einen gewissen Zeitraum geschlossen. Manche Anbieter bieten Neuwertentschädigung von bis zu 24 Monaten. Anschließend wird auch hier die GAP-Deckung notwendig.
Ist der Leasingrestbetrag für ein neues Auto zum Beispiel 30.000 Euro und der Wiederbeschaffungswert liegt bei lediglich 22.000 Euro bliebe der Versicherte auf einem Restbetrag von 8.000 Euro sitzen. Mit GAP-Deckung werden auch diese 8.000 Euro von der Kfz-Versicherung erstattet.
Zur Berechnung des Leasingrestbetrag werden die ausstehenden Leasingraten, die anteilige Restrate und der Leasingrestwert addiert.
Einige Versicherer haben diese bereits in ihre Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge integriert. Tarife mit GAP-Deckung werden, wie auch Vollkasko- und Teilkaskoversicherung, auch mit Selbstbeteiligung angeboten.
Speziell bei teuren Autos ist eine Kfz-Versicherung mit GAP-Deckung sehr zu empfehlen. Denn hier ist der Wiederbeschaffungswert oft deutlich niedriger als die ausstehenden Leasingraten.